Erstgespräch und Ablauf
Am Anfang der psychotherapeutischen Behandlung steht ein Erstgespräch, welches Bestandteil einer diagnostischen Phase ist, die bis zu 5 Termine (sogenannnte probatorische Sitzungen) umfassen kann.
Probatorische Sitzungen sind unverbindliche Vorgespräche (max. 5 Termine), die vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie stattfinden. Sie dienen dem Erfassen der Beschwerden und der Abklärung, ob die vom Therapeuten vertretene Behandlungsmethode die passende ist. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für jede Symptomatik und jeden Patienten gleichermaßen. Mindestens ebenso wichtig wie die methodische Ausrichtung ist, dass Patient und Therapeut zueinander passen, da der Erfolg einer Therapie maßgeblich von der Zusammenarbeit beider abhängt. Die Probatorik dient also auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie können für sich in Ruhe entscheiden, ob sie sich bei dem entsprechenden Therapeuten "in guten Händen fühlen".
Die weiteren Gespräche dienen einer gründlichen Anamneseerhebung mit Fragen zur Lebensgeschichte, der weiterführenden Diagnostik, der Erstellung eines Behandlungsplans und der Vereinbarung von Therapiezielen. Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden ohne Beantragung von den Krankenkassen übernommen. Ein vorheriger Arztbesuch ist nicht erforderlich.
Falls Sie sich zu einer Psychotherapie entschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, im Laufe der Probatorik einen Termin bei einem Arzt zu vereinbaren, um körperliche Erkrankungen auszuschließen, die gegen eine Psychotherapie sprechen, oder um eine eventuelle Medikation abzuklären (Konsiliarbericht).
Die übliche Dauer einer tiefenpsychologisch fundierten Langzeittherapie umfasst 60-100 Stunden. Die Therapiesitzungen finden 1-2 mal in der Woche statt und werden in der Regel im Sitzen durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit einer Kurzzeittherapie mit einem Umfang von maximal 24 Stunden.
Am Anfang der psychotherapeutischen Behandlung steht ein Erstgespräch, welches Bestandteil einer diagnostischen Phase ist, die bis zu 5 Termine (sogenannnte probatorische Sitzungen) umfassen kann.
Probatorische Sitzungen sind unverbindliche Vorgespräche (max. 5 Termine), die vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie stattfinden. Sie dienen dem Erfassen der Beschwerden und der Abklärung, ob die vom Therapeuten vertretene Behandlungsmethode die passende ist. Denn nicht jedes Verfahren eignet sich für jede Symptomatik und jeden Patienten gleichermaßen. Mindestens ebenso wichtig wie die methodische Ausrichtung ist, dass Patient und Therapeut zueinander passen, da der Erfolg einer Therapie maßgeblich von der Zusammenarbeit beider abhängt. Die Probatorik dient also auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie können für sich in Ruhe entscheiden, ob sie sich bei dem entsprechenden Therapeuten "in guten Händen fühlen".
Die weiteren Gespräche dienen einer gründlichen Anamneseerhebung mit Fragen zur Lebensgeschichte, der weiterführenden Diagnostik, der Erstellung eines Behandlungsplans und der Vereinbarung von Therapiezielen. Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden ohne Beantragung von den Krankenkassen übernommen. Ein vorheriger Arztbesuch ist nicht erforderlich.
Falls Sie sich zu einer Psychotherapie entschließen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, im Laufe der Probatorik einen Termin bei einem Arzt zu vereinbaren, um körperliche Erkrankungen auszuschließen, die gegen eine Psychotherapie sprechen, oder um eine eventuelle Medikation abzuklären (Konsiliarbericht).
Die übliche Dauer einer tiefenpsychologisch fundierten Langzeittherapie umfasst 60-100 Stunden. Die Therapiesitzungen finden 1-2 mal in der Woche statt und werden in der Regel im Sitzen durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit einer Kurzzeittherapie mit einem Umfang von maximal 24 Stunden.