Kostenübernahme
Leistungen sind abrechenbar über Private Krankenkassen, Beihilfestellen und gesetzliche Krankenkassen.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie, soweit Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist. Die Anzahl der von der Versicherung gezahlten Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Daher bitte ich privat Versicherte, vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären, ob und in welchem Stundenumfang Ihr Versicherungsvertrag die Kostenübernahme bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin enthält.
Für Beihilfeberechtigte werden laut Beihilfeverordnung die Kosten für eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie übernommen. Für die Leistungszusage muss ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dem Bescheid der Beihilfestelle in aller Regel an.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Sie erhalten regelmäßig eine Rechnung von mir, die Ihnen nach dem Einreichen bei Ihrer Versicherung erstattet wird.
Gesetzliche Krankenkassen
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über die Versichertenkarte, die bitte zum ersten Termin mitzubringen ist.
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen. Das Honorar orientiert sich an der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich.
Leistungen sind abrechenbar über Private Krankenkassen, Beihilfestellen und gesetzliche Krankenkassen.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie, soweit Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist. Die Anzahl der von der Versicherung gezahlten Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Daher bitte ich privat Versicherte, vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären, ob und in welchem Stundenumfang Ihr Versicherungsvertrag die Kostenübernahme bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin enthält.
Für Beihilfeberechtigte werden laut Beihilfeverordnung die Kosten für eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie übernommen. Für die Leistungszusage muss ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dem Bescheid der Beihilfestelle in aller Regel an.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Sie erhalten regelmäßig eine Rechnung von mir, die Ihnen nach dem Einreichen bei Ihrer Versicherung erstattet wird.
Gesetzliche Krankenkassen
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über die Versichertenkarte, die bitte zum ersten Termin mitzubringen ist.
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen. Das Honorar orientiert sich an der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich.